Die Preise für Autoersatzteile haben ihren Höhenflug fortgesetzt und sich in diesem Jahr im
Schnitt erneut um 6 Prozent verteuert. Für die vergangenen zehn Jahre steht damit eine
durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 5,4 Prozent zu Buche. Die allgemeine Inflation
betrug im selben Zeitraum 2,4 Prozent p. a. Hinzu kommen Werkstatt-Stundensätze, die mit
knapp 190 Euro bereits seit 2023 auf Rekordniveau liegen.
Vor allem wegen dieser Kostentreiber rechnet der Versicherer-Gesamtverband für 2024 mit
einem Minus von etwa 2 Milliarden Euro in den Kassen der Kfz-Versicherer, die für jeden
eingenommenen Beitrags-Euro 1,06 Euro ausgeben müssen. Merkliche Prämiensteigerungen
sind daher unumgänglich, nachdem die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten
zehn Jahren im Schnitt lediglich um 1,1 Prozent jährlich angehoben wurden.
Ein Versichererwechsel, wie er noch bis zum 30. November möglich ist, kann die
Kostenbelastung indes reduzieren. Wer dabei das Optimum herausholen möchte, sollte nicht auf
Online-Tarifvergleiche zurückgreifen – diese bilden nicht den gesamten Markt ab und warnen
nicht vor brisanten Schutzlücken in Billigtarifen.
Aktuelle News
Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten
bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen
Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken
reduzieren, die vom vielfach verbauten, stark krebserregenden Baumaterial Asbest ausgehen.
Wer künftig an die Bausubstanz einer bis 1993 errichteten Immobilie heranwill, soll zunächst
eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen (lassen). Das betrifft rund drei Viertel aller deutschen
Wohnungen, summa summarum rund 34 Millionen Einheiten. Und es kostet zusätzliches Geld,
wie der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, betont:
„Allein durch Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, erwarten wir für die
Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von voraussichtlich über 190 Millionen Euro im Jahr.“ Einer
der Hauptgründe dafür sei der Fachkräftemangel, der die Schadenbehebung verzögere und
damit häufig verteuere. Auch die einschlägigen Labore seien überlastet.
Gesundheitskosten steigen und steigen
17.09.2024
Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter den unablässig wachsenden Kosten für
die medizinische Versorgung. Auch die privaten Krankenversicherer spüren den unseligen Trend:
Im ersten Halbjahr 2024 stiegen ihre Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum im
ambulanten Bereich um 5,74 und im stationären um 6,66 Prozent an. Für Dentalleistungen
wurden 6,33 Prozent mehr erstattet.
Noch höher dürfte die Steigerungsrate für das Gesamtjahr 2024 ausfallen, fundierte Prognosen
gehen von über 8 Prozent aus. 2023 waren es sogar über 9 Prozent. Damit stehen auch privat
Krankenversicherten erneute Beitragserhöhungen ins Haus. Der PKV-Verband geht von
„deutlichen Beitragsanpassungen ab 01. Januar 2025“ aus, wie sein Sprecher Stefan Reker im
Finanzmagazin „procontra“ bekannt gab. Genaueres könne man zwar erst gegen Ende des Jahres
sagen. „Doch erste Signale aus der Branche lassen befürchten, dass davon ein Großteil der
Privatversicherten betroffen ist“, so Reker weiter. Die Analysten der Ratingagentur Assekurata
prognostizieren für 2025 ein Beitragsplus von 6,5 Prozent in Normal- und 4,3 Prozent in
Beihilfetarifen.
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
US-Investmentikone kommt nach Deutschland
12.06.2024
Die US-Investorin Cathie Wood hat in der Vergangenheit derart häufig ein glückliches Händchen
bewiesen, dass sie in der Szene Kultstatus genießt. Sogar T-Shirts mit dem Bekenntnis „In Cathie
we trust“ werden vertrieben. Deutsche Anleger konnten bisher allerdings nicht an ihren
Anlageerfolgen teilhaben, denn die Fonds ihrer Gesellschaft Ark Investment Management
wurden ausschließlich in den USA gehandelt.
Das ändert sich nun: Mit drei Fonds betritt Wood den europäischen Markt. Es handelt sich um
„aktive ETFs“, die zwar auf einem Index basieren, aber dessen Ineffizienzen mit aktivem
Management ausnutzen wollen. Die Kosten dieser Hybridform sollen entsprechend niedriger
ausfallen als bei reinen aktiv gemanagten Fonds, aber höher als bei klassischen ETFs.
Vor einer Beteiligung sollten Investoren sich allerdings verdeutlichen, dass die Fondsmanagerin
eine riskante Strategie fährt, die große Wertschwankungen zur Folge hat. Ein Jahresplus oder –
minus von mehr als 60 Prozent ist, wie die letzten Jahre gezeigt haben, durchaus möglich. Starke
Nerven sollten Anleger also mitbringen.
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.