Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter den unablässig wachsenden Kosten für
die medizinische Versorgung. Auch die privaten Krankenversicherer spüren den unseligen Trend:
Im ersten Halbjahr 2024 stiegen ihre Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum im
ambulanten Bereich um 5,74 und im stationären um 6,66 Prozent an. Für Dentalleistungen
wurden 6,33 Prozent mehr erstattet.
Noch höher dürfte die Steigerungsrate für das Gesamtjahr 2024 ausfallen, fundierte Prognosen
gehen von über 8 Prozent aus. 2023 waren es sogar über 9 Prozent. Damit stehen auch privat
Krankenversicherten erneute Beitragserhöhungen ins Haus. Der PKV-Verband geht von
„deutlichen Beitragsanpassungen ab 01. Januar 2025“ aus, wie sein Sprecher Stefan Reker im
Finanzmagazin „procontra“ bekannt gab. Genaueres könne man zwar erst gegen Ende des Jahres
sagen. „Doch erste Signale aus der Branche lassen befürchten, dass davon ein Großteil der
Privatversicherten betroffen ist“, so Reker weiter. Die Analysten der Ratingagentur Assekurata
prognostizieren für 2025 ein Beitragsplus von 6,5 Prozent in Normal- und 4,3 Prozent in
Beihilfetarifen.
Wie wird ein Leitungswasserschaden fachgerecht saniert?
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare14.08.2024
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Die US-Investorin Cathie Wood hat in der Vergangenheit derart häufig ein glückliches Händchen
bewiesen, dass sie in der Szene Kultstatus genießt. Sogar T-Shirts mit dem Bekenntnis „In Cathie
we trust“ werden vertrieben. Deutsche Anleger konnten bisher allerdings nicht an ihren
Anlageerfolgen teilhaben, denn die Fonds ihrer Gesellschaft Ark Investment Management
wurden ausschließlich in den USA gehandelt.
Das ändert sich nun: Mit drei Fonds betritt Wood den europäischen Markt. Es handelt sich um
„aktive ETFs“, die zwar auf einem Index basieren, aber dessen Ineffizienzen mit aktivem
Management ausnutzen wollen. Die Kosten dieser Hybridform sollen entsprechend niedriger
ausfallen als bei reinen aktiv gemanagten Fonds, aber höher als bei klassischen ETFs.
Vor einer Beteiligung sollten Investoren sich allerdings verdeutlichen, dass die Fondsmanagerin
eine riskante Strategie fährt, die große Wertschwankungen zur Folge hat. Ein Jahresplus oder –
minus von mehr als 60 Prozent ist, wie die letzten Jahre gezeigt haben, durchaus möglich. Starke
Nerven sollten Anleger also mitbringen.
Versicherer begrüßen Aus für verbindliche Führerschein-Medizinchecks
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare22.05.2024
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare24.04.2024
Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare09.04.2024
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare26.03.2024
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser
Thomas Schafheitle | Keine Kommentare22.02.2024
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Angesichts der Konjunkturmeldungen der vergangenen zwölf Monate reibt sich so mancher Marktbeobachter verwundert die Augen: Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat im Jahr 2023 einen Höhenflug hingelegt wie seit 2012 nicht mehr. Über 20 Prozent Plus verzeichneten die 40 Titel im Durchschnitt, im Dezember überschritt der Index erstmals die Marke von 17.000 Punkten. Noch etwas stärker performten US-Aktien, die gemessen am S&P 500 Index um satte 24 Prozent zulegten, getrieben vor allem durch Tech- und hier insbesondere Künstliche-Intelligenz-Titel. Dies- wie jenseits des Atlantiks haben die Börsianer offenbar schon baldige Zinssenkungen eingepreist, die wegen der stark zurückgegangenen Inflation erwartet werden.
Noch befinden sich die Zinsen indes auf hohem Niveau, was neben den Börsengewinnen dem Vermögen der deutschen Haushalte zugutekommt. Laut Analyse einer deutschen Großbank wuchs der Wert der von den Bundesbürgern gehaltenen Wertpapiere, Bankeinlagen, Bargeldbestände und Ansprüche gegenüber Versicherern 2023 um 6,4 Prozent und beläuft sich nun auf über 7,9 Billionen Euro (Immobilien exklusive). Für das neue Jahr erwarten die Volkswirte ein Vermögenswachstum von rund vier Prozent.
Der Mensch ist dankbar für klare Orientierung, und wenn es um Kapitalmarktgeschäfte geht, steht eine Vielzahl von Experten mit teils schmissigen Prognosen bereit. Doch wem kann und soll man glauben?
Der Professor für Volkswirtschaftslehre Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim warnt in einem aktuellen Interview mit dem Fachmagazin procontra vor selbst ernannten „Börsen-Gurus“, die nach seiner Beobachtung einige Standardtricks anwenden. Ein Beispiel ist die „Nostradamus-Methode“: Der vermeintliche Börsenexperte nennt laut Beck „entweder Zeit oder Kursziel, aber nicht beides. Damit erfüllt sich die Prophezeiung irgendwann schon.“ Bei der „Mexikanischer Scharfschütze“-Masche verbreite der Experte zahlreiche verschiedene Prognosen und sorge dann dafür, dass sich die Öffentlichkeit im Nachhinein nur an die zutreffenden erinnert.
Weiterhin verbreitet ist die Formulierung von Hypothesen, die sich nicht widerlegen lassen, zum Beispiel dass das Finanzsystem auf der Intensivstation liege. „Warnungen vor Weltuntergängen verkaufen sich immer gut“, so Beck. Oftmals würden solche Szenarien um einen wahren Kern herum gestrickt. Medial verkaufe sich so etwas besser als nüchterne, differenzierte Analysen – die aber nötig seien, „weil es keine einfachen Antworten und Rezepte für eine komplexe Welt gibt“.